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Archiv für Monat:August, 2009

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31. August 2009
31 Aug 2009

Prämienmonat September 2009

Euros in Prämienmonat September 2009Nicht mehr lange, dann ist es soweit und Berlin wird wieder zur Erotik-Hauptstadt! Mit der Venus-Messe im Oktober versammelt sich alles dort, was in der Branche Rang und Namen hat und natürlich lassen es sich auch viele Endkunden nicht nehmen, auf ihre Stars zu treffen. Mit der Venus-Community.com gibt es bei Partnercash.com auch das passende Angebot zur Messe – und im Monat September kann man im Rahmen unseres Prämienjahres dort noch mehr absahnen!

Vom 01.09.08 bis zum 30.09.09 stehen die Sexkontakte über die Venus-Community.com im Vordergrund und für stornofreie Erstkäufe in diesem Zeitraum kassiert ihr 65 % Provision – anstatt der üblichen 30 %! Doch damit nicht genug. Auch für verifizierte Freeuser gibt es 10 Cent extra oben drauf. Das lohnt sich richtig!

Wie viele Kunden und Freeuser ihr geworben habt, könnt ihr wie immer im System von Partnercash.com verfolgen. Wir wünschen euch viele treue Kunden und maximale Umsätze!

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29. August 2009
29 Aug 2009

Werbung kaufen, macht das Sinn?

Suchverhalten in Werbung kaufen, macht das Sinn?SEO ist wohl jedem Webmaster ein Begriff. Aber wie sieht es mit SEM aus? Wie funktioniert das mit dem Search Engine Marketing und lohnt sich das wirklich? Viele schrecken vor der bezahlten Werbung zurück. Zum einen ist es  z. B. bei Google nur in Österreich und der Schweiz möglich, Werbung für Erotikseiten zu kaufen. Zum anderen gibt es zwar auch andere Anbieter für SEM, doch da hat man nur selten Erfahrungswerte. Also bleiben wir am besten gleich bei Google Adwords.

Wer sich dazu entscheidet, über Google Adwords Werbung zu schalten, sollte sich vor allem Zeit nehmen, um das Budget nicht zu verplempern, sondern wirklich sinnvoll einzusetzen. Bei der Auswahl des Angebots, das man bewerben möchte, bleibt es nämlich nicht. Man muss auch passende Keywords finden, Kampagnen anlegen und ständig prüfen, ob diese auch wie gewünscht funktionieren. Auch die Überschrift und die Anzeige selbst sollte gut durchdacht sein. Und oftmals ist es besser, nicht direkt auf ein Angebot zu verlinken, sondern eine Landingpage zu erstellen, die direkt auf die Anzeige aufbaut.

Was jetzt erst einmal viel klingt und vielleicht abschreckt, ist mit ein wenig Praxis und Erfahrung nur noch halb so schlimm. Wenn sich die Schaltung von Adwords rentieren soll, bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  1. Kampagne anlegen
    Eine Kampagne besteht aus Anzeigengruppen, die wiederum aus Anzeigen und Keywords bestehen. Es macht Sinn die Kampagnen-Funktion zu nutzen, um wirklich nachvollziehen zu können, welche Anzeigen wie gelaufen sind. Beispiel: Man möchte für Sexkontakte in Österreich und der Schweiz werben. Packt man alles wild zusammen, entsteht schnell Chaos. Legt man allerdings eine Kampagne für Sexkontakte in Österreich und eine für die Schweiz an, hat man eine bessere Übersicht.
  2. Keywords auswählen
    Der Erfolg einer Adwords-Kampagne hängt stark von der Keyword-Auswahl ab. Nehmen wir als Beispiel einfach die Länderspezifischen Kampagnen. Wähle ich dort für die Schweiz zum Beispiel das Keyword Sexkontakte aus, wird der Klickpreis bestimmt nicht gerade gering sein. Will man mit der Kampagne aber Geld verdienen, müssen Keywords bzw. Phrasen her, die sich auch refinanzieren können. Hier heißt es testen, testen, testen und am besten mit dem Keywordtool von Google nach weiteren Alternativen suchen.
  3. Anzeige erstellen
    Bei der Anzeige ist es wichtig, dass das geschaltete Keyword darin vorkommt und das keine falschen Versprechungen gemacht werden. Klar klicken viele, wenn von Gratis-Pornos die Rede ist. Müssen sie dann jedoch auf der Zielseite zahlen, verschwinden die meisten wieder. Man bezahlt also für Klicks, die einem nichts bringen. Die Formulierung der Anzeige sollte also klar und deutlich das beschreiben, was den Besucher erwartet. Nur dann kann man mit einer guten Conversion rechnen. Passt die Conversion nicht, einfach weitere Textvarianten ausprobieren.
  4. Landingpage erstellen (optional)
    Nicht immer macht es Sinn, einen Besucher auf das eigentlich Angebot zu schicken. Wenn man zum Beispiel ein riesiges Erotik-Portal hat, aber nur den Bereich Sexkontakte per Adwords bewirbt, ist eine Landingpage hilfreich. Hier baut man auf den Text der Anzeige auf, gibt weitere Informationen zum Angebot und bietet dann die Möglichkeit zum Kauf. Die Landingpage selbst sollte man einfach strukturieren, nur auf das Wesentliche eingehen und vor allem auf die Bedienbarkeit achten.
  5. Tracking
    Laufen die Kampagnen, sollte man sich nicht einfach zurücklehnen, sondern vielmehr verfolgen, auf was die Besucher ansprechen. Die Klickraten sind immer ein wichtiger Faktor und auch die Conversion muss passen. Ein Tracking der Kampagnen ist also unerlässlich. Achtung: Wenn man Abo-Angebote bewirbt, rentieren sich Adwords-Anzeigen nicht immer sofort. Man muss also beobachten, wie lange ein Kunde durschnittlich beim Angebot bleibt und das aufrechnen – sonst macht man schnell bei den Anzeigen ein Minus, obwohl man auf Dauer gesehen doch damit verdient.

Das war natürlich nur ein Schnelleinblick, doch sind hier schon einmal die wichtigsten Punkte aufgeführt, die man bei der Werbung über Adwords beachten sollte. Bei weiteren Fragen steht unser Support euch natürlich gern zur Verfügung.

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28. August 2009
28 Aug 2009

Die Top Ranking Faktoren

Was ist bei der Optimierung wirklich wichtig, um meine Website für Google ansprechend zu gestalten? Und wo kann ich bei schon gutem Ranking vielleicht doch noch den einen oder anderen Platz gut machen? Die Antwort auf diese Fragen interessiert viele Webmaster – und SEOmoz gibt sie in seinem Report über die Top Ranking Faktoren. Dort sieht man die wichtigsten Optimierungsmaßnahmen auf einen Blick und kann für das Fein-Tuning noch weiter in die Tiefe gehen.

SEOmoz gehört zu den bekanntesten SEO Resourcen und führt alle zwei Jahre unter den weltweit besten SEO Experten eine Umfrage durch, welche Faktoren ihrer Meinung nach maßgeblich für ein gutes Ranking sind. Dabei werden mehr als 100 Faktoren bewertet – und heraus kommen Zahlen, die vielen noch helfen können.

In der gerade erschienenen Auswertung der Umfrage gelten als wichtigste Rankingfaktoren

  • Keyword optimierter Link-Text bei eingehenden Links
  • Link-Popularität  (Anzahl und Qualität der externen Links)
  • Unterschiedliche Link-Quellen (viele Links von unterschiedlichen Haupt-Domains)
  • Benutzen des Keywords (irgendwo) im Title-Tag
  • Trust der Domain

Die Finger lassen sollte man auf jeden Fall von

  • Cloaking mit manipulativen Absichten
  • Links von Link-Brokern und -Verkäufern
  • ausgehenden Links auf Spam-Seiten
  • Cloaking über den User Agent
  • häufigen Server Downtimes und nicht zugänglichen Seiten

Dazwischen gibt es natürlich noch viel mehr, was man beachten kann und auch soll. Einzelheiten gibt es hier nachzulesen.

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27. August 2009
27 Aug 2009

Scheinminderjährigkeit – Was ist das eigentlich?

Paragraph1 in Scheinminderjährigkeit - Was ist das eigentlich?Schon in 2008 wurde der allseits bekannte Paragraph 184c StGB geändert und um die so genannte Scheinminderjährigkeit erweitert. Seitdem geistert der Begriff durch die Webmaster-Foren, hier und da auch durch die Medien, doch so richtig weiß anscheinend niemand etwas damit anzufangen. Kein Wunder, schließlich gibt es keine genauen Kriterien, an denen man diese Scheinminderjährigkeit festmachen könnte. Stattdessen gibt es Gesetzestexte, die man mehrmals lesen muss, um sie auch nur im Ansatz zu verstehen, und eine Menge Fragen und Verwirrungen.

Der § 184c StGB beschäftigt sich mit der neu benannten Jungendpornographie. Im Absatz 2 heißt es unter anderem

Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

Das kleine Wort wirklichkeitsnah ist dabei der Knackpunkt. Denn damit wird als Jugendpornografie nicht nur die Darstellung von unter 18-jährigen bestraft, sondern es kann auch Strafen geben, wenn die Darsteller volljährig sind, aber jünger als 18 aussehen. Auf Deutsch gesagt: 20-jährige Girls, die Zöpfe tragen und einen Teddy im Arm halten, während sie erotisch posen, können schon sehr problematisch werden.

Einen wirklichen Bewertungsmaßstab hierzu gibt es aber nicht. Das Gesetz ist in der Hinsicht recht offen gehalten und ob man für oben genannten Darstellungen bestraft wird, hängt wohl vom jeweiligen Richter ab, der diesen Fall behandelt. In einem Dokument der Bundesprüfstelle für jugendgefährdene Medien (BpjM) ist von Urteilen die Rede, in denen ein kindlicher Gesichtsausdruck sowie die körperliche Entwicklung als Maßstab heran gezogen wurden. Ein anderes Urteil spricht von einer bewussten Inszenierung. Dem könnte man laut dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof entgegen wirken, in dem man deutlich und zuftreffend angibt, dass alle Darsteller volljährig sind.

Man ist hier also wie in vielen Bereichen der Erotik auf die Urteilskraft des Richters angewiesen. Will man es gar nicht soweit kommen lassen, ist ein vorsichtiger Umgang mit Teen-Bildern (von natürlich volljährigen Darstellern) sicher nicht verkehrt. Auch ein gut lesbarer Hinweis, dass alle Personen volljährig sind, kann wohl nicht verkehrt sein. Alles in allem bleibt zu hoffen, dass mehr Menschen verstehen, dass die Erotik-Branche genauso gegen die Kinderpornografie ist, wie jeder andere. Beide Bereiche in einen Topf zu werfen oder aber Anbietern von Erotik-Websites zu unterstellen, sie wollten mit ihren Angeboten Pädophile anlocken, ist sicherlich der falsche Weg. Um die wirklichen Opfer zu schützen, sollte man an anderen Hebeln ansetzen.

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26. August 2009
26 Aug 2009

Jugendschutzgesetz in UK ungültig

Gesetz in Jugendschutzgesetz in UK ungültigDumm gelaufen, kann man da nur sagen. Wie ich heute bei Golem gelesen habe, ist den Engländern eine recht große Panner unterlaufen. Dort gibt es, ähnliche wie auch in Deutschland und vielen anderen Ländern, ein Jugendschutzgesetz. Zumindest dachte man in den letzten 25 Jahren, dass es das gibt. Wie sich jetzt herausstellte, ist das Gesetz, das vor 25 Jahren noch unter Margaret Thatcher entstanden ist, gar nicht gültig.

Der Teufel steckt im Detail… das mussten die Engländer jetzt auch merken. Denn versehentlich legten sie ihr Jugendschutzgesetz nicht der zuständigen europäischen Kommission zur Prüfung vor. Ein Formfehler, der allerdings zur Folge hat, dass das Gesetz seine Gültigkeit verliert. Dumm gelaufen ist es allerdings auch für alle, die nach diesem Gesetz verurteilt wurden – die Urteile (man spricht von unter 100 Fällen) sind gültig. Laufende Verfahren allerdings werden eingestellt, auch neue wird es nicht geben, bis das Gesetzt diesmal von der europäischen Kommission bestätigt ist. Das kann allerdings ein paar Monate dauern.

Löblich: Viele Hersteller, Handelsketten und auch die Spiele-Industrie erklärten, dass sie sich weiterhin an diesem Gesetz orientieren werden – die formelle Gültigkeit ist ihnen egal.

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