Textklau kein Kavaliersdelikt?
… oder ist es das doch? Nein, natürlich nicht! Denn jeder, der sich schon einmal die Mühe gemacht hat eigene Texte zu schreiben/verfassen, weiß aus eigener Erfahrung, dass doch etwas an Arbeit und “Gehirnschmalz” dahinter steckt.
Das kann einen schon auf die Palme bringen, wenn man dann zufälligerweise auf einer fremden Webseite auf seinen eigenen Texte stößt. Man fühlt sich hintergangen, betrogen und bestohlen.
Doch welche Auswirkungen hat gestohlener Content (Duplicate Content) auf die Webseite selbst aus “suchmaschinentechnischer” Sicht?
Hier scheiden sich die Geister, hier wird diskutiert und gestritten. Laut Google Support sieht es folgendermaßen aus: Wenn jemand feststellt, dass eine andere Webseite die eigene durch Übernahme des Contents dupliziert, wird sich dies “sehr wahrscheinlich” nicht negativ auf das Ranking der eigenen Webseite in den Suchergebnissen von Tante Google auswirken. Weiters wird noch geschrieben: Sollte man auf einen besonders ärgerlichen Fall treffen, könne man gerne einen Digital Millennium Copyright Act (kurz: DMCA) stellen. Mit diesem DMCA kann man Anspruch auf den Content geltend machen und ein Entfernen der Webseite aus dem Google-Index fordern.
Nun, dieser DMCA klingt ganz nett, wer sich jedoch hier ein wenig weiter hineinliest, wird schnell vom Gegenteil überzeugt … bei falschen Beschuldigungen Schadensersatz usw. …
Kommen wir aber nochmals auf das Ranking durch Google zurück. Würde Google Duplicate Content nicht negativ werten, müsste man sich keine Gedanken über das Ranking der eigenen Website machen bzw. würde es auch keine Abstrafungen seitens Google geben. Doch so ist es leider nicht. Irgendeine der beiden Seite mit dem selben Content hat mehr Trust, mehr Power, rankt besser usw. Wer wird dann wohl den kürzeren ziehen? Unabhängig davon, wer jetzt das Original oder das Plagiat ist?
Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? Sind meine Texte geschützt?
Schöpfungshöhe! Schöfungshöhe? Die Schöpfungshöhe von Texten ist die Voraussetzung für deren urheberrechtlichen Schutz. Das heißt, dass der Text eine gewisse Individualität bzw. Originalität, also ein eigenständiges geistiges Werk oder Schöpung, haben muss. Wann ein Text eine gewisse Schöpfungshöhe hat, kann man nicht verallgemeinern. Hier muss man jeden Text genau betrachten. Bei Texten gilt aber die sogenannte “Kleine Münze” des Urheberreichts, wobei ein Text zwar die Anforderungen an einen urheberrechtlichen Werkbegriff erfüllt, aber das notwendige Maß an Schöpfungshöhe nur knapp erreicht. Das heißt, dass es ausreicht, wenn der Text eine eigenständige Gedankenführung hat und eine bestimmte Meinung, bestimmtes Wissen sowie den Sprachstil des Autors behinhaltet.
Alles in allem eine sehr komplizierte und “gesetzestypisch” verwirrende Sache.
Ob und wieviel Schadensersatz man für geklaute Texte verlangen kann, muss man beim Rechtsanwalt erfragen.
Interessante Links gibts hier:
- http://www.kanzleischroeder-kiel.de/artikel/urheberrecht/vorgehen-bei-textklau/
- http://www.techwriter.de/thema/urheberr.htm
- http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
Viel Spaß
LG Charles







